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   BFH, 22.08.1985 - IV B 31/85   

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https://dejure.org/1985,8085
BFH, 22.08.1985 - IV B 31/85 (https://dejure.org/1985,8085)
BFH, Entscheidung vom 22.08.1985 - IV B 31/85 (https://dejure.org/1985,8085)
BFH, Entscheidung vom 22. August 1985 - IV B 31/85 (https://dejure.org/1985,8085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung der Anschaffungskosten eines gleichzeitig von dritter Seite erworbenen Grundstücks in die Bemessungsgrundlage für die Rücklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    In Anbetracht dessen kommt --wie der Senat bereits im Zusammenhang mit der Rücklage bei Erwerb eines von der Stillegung bedrohten Betriebs (§ 6d EStG a.F.) entschieden hat-- dem Zweck der vom Gesetzgeber beabsichtigten Fördermaßnahme besondere Bedeutung zu (Senatsbeschluss vom 22. August 1985 IV B 31/85, BFH/NV 1987, 425).
  • BFH, 29.07.1992 - I R 114/91

    Zugrundelegung von zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgütern für Rücklage

    Dies ergibt sich schon daraus, daß anderenfalls der Zweck des § 6 d EStG, nämlich die Fortführung des Betriebs, nicht verwirklicht werden könnte (vgl. auch BFH-Beschluß vom 22. August 1985 IV B 31/85, BFH/NV 1987, 425; vgl. auch Meincke in Littmann/Bitz/Meincke, a. a. O., § 6 d EStG Rdnr. 17 a).
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